* gilt nur, wenn der Stoff in loser Schttung oder unverpackt befrdert wird:

Nach dem Laden und Lschen dieser Stoffe in loser Schttung oder unverpackt und vor dem Verlassen der Umschlagstelle muss vom Absender oder vom Empfnger in den Wohnungen, Maschinenrumen und angrenzenden Laderumen die Gaskonzentration mit einem Gassprgert gemessen werden.

Bevor Personen die Laderume betreten und vor dem Lschen muss die Gaskonzentration vom Empfnger der Ladung gemessen werden.

Der Laderaum darf erst betreten und mit dem Lschen erst begonnen werden, wenn die Gaskonzentration im freien Luftraum ber der Ladung unter 50 % der unteren Explosionsgrenze liegt.

Werden in diesen Rumen bedeutsame Gaskonzentrationen festgestellt, mssen durch den Absender oder den Empfnger die fr die Sicherheit notwendigen Sofortmanahmen getroffen werden.